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   VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752   

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VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 (https://dejure.org/2020,21207)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 (https://dejure.org/2020,21207)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2020 - 10 ZB 20.752 (https://dejure.org/2020,21207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1, Abs. 5; EMRK Art. 8 Abs. 1; GG Art. 6; VwGO § 108 Abs. 1
    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit

  • rewis.io

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Denn aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Kläger im Hinblick auf die unterlassene Einholung eines Gutachtens zur Vater-Kind-Bindung erhoben haben, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Denn aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist (BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. vom 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; OVG Bln-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 5 N 40.16 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773

    Anforderungen an die Erhebung der Aufklärungsrüge als Verfahrensmangel zur

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752
    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Kläger im Hinblick auf die unterlassene Einholung eines Gutachtens zur Vater-Kind-Bindung erhoben haben, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 40.16

    Darlegung der Zulassungsgründe

  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267

    Antrag auf Aussetzung des Verfahrens- Zur Rechtmäßigkeit der Verlustfeststellung

  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.32567

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verwertung von amtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2023 - 12 S 3623/21

    Einhaltung der Widerspruchsfrist; Eingangsstempel der Behörde als öffentliche

    Insoweit kann offen bleiben, ob bei Einwänden gegen die gerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f., und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (vgl. Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4, und Beschluss vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Insoweit kann offen bleiben, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f., und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4; Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 12 S 2373/22

    Ausweisung eines pädophilen Ausländers

    Dabei kann dahinstehen, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.11.2021 - 10 S 4275/20 -, juris Rn. 4, vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 7, vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 -, juris Rn. 23, und vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.11.2021 - 15 ZB 21.1329 -, juris Rn. 11, vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 12 S 933/21

    Ausweisung (u.a.) nach Betäubungsmittelkriminalität; Gefahrenprognose; Relevanz

    Dabei kann dahinstehen, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f., und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (vgl. Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    Dies gilt unabhängig davon, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.11.2021 - 10 S 4275/20 -, juris Rn. 4, vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 7, vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 -, juris Rn. 23, und vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.11.2021 - 15 ZB 21.1329 -, juris Rn. 11, vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 29.06.2023 - 19 ZB 19.2109

    Festsetzung des Abschussplans für Gamswild

    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, von ggf. heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder bei sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2020 - 10 ZB 20.752 - juris Rn. 10, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.06.2023 - 19 ZB 19.2107

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigten Jahresabschussplan

    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, von ggf. heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder bei sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2020 - 10 ZB 20.752 - juris Rn. 10, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 24 ZB 21.1844

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist (BayVGH, 23.4.2020 - 10 ZB 20.752 - juris Rn. 10; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist (BayVGH, B.v. 23.4.2020 - 10 ZB 20.752 - juris Rn. 10; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7).
  • VG München, 12.03.2021 - M 9 K 18.6302

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Verurteilungen wegen

    Maßgeblich ist die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Ehegatten (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2020 - 10 ZB 20.752 - juris Rn. 10).
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